Die Auseinandersetzungen über den Religionsunterricht reißen nicht ab. Ich meine: Wir brauchen so etwas nicht, und es widerspricht auch den Prinzipien von Koedukation und von „Ein Recht für alle“.
Dabei höre ich mir immer gerne an, was als Argument FÜR einen (sogar versetzungsrelevanten) Religionsunterricht an staatlichen Schulen vorgebracht wird. Eines der wiederkehrenden Argumente ist dabei, dass staatlich durchgeführter und bezahlter Religionsunterricht die Schülerinnen und Schüler zähmen würde, da sie andernfalls in ihrem eigenen religiösen Milieu so abgesondert und isoliert seien. Da sei es doch besser, die religiösen Lehren in den Schulunterricht einzubetten…
Da lässt sich vieles gegen sagen und ist auch schon gesagt worden.
Doch jetzt kommt der neue thüringische Bischof Ulrich Neymeyr mit einem Vorschlag um die Ecke, der noch absurder ist als der staatliche bezahlte Religionsunterricht an staatlichen Schulen: Er schlägt vor, dass kleine Religionsgemeinschaften besagten Unterricht gar nicht an den Schulen durchführen. O-Ton Neymeyr:
„Es gibt zwar wenig muslimische Kinder. Aber es gibt ja auch Gegenden in Thüringen, wo wir nur sehr wenige katholische Schüler haben. Da kommen die Kinder auch mal in den Pfarreien zusammen, um unterrichtet zu werden. Die jüdische Landesgemeinde organisiert wiederum die Stunden zentral in der Synagoge in Erfurt. Solch eine Lösung könnte es auch für die muslimischen Kinder geben, wenn die formalen Voraussetzungen geklärt sind.“ (Thüringer Allgemeine 28. Februar, S. 3: „schmerzhaft, aber notwendig“)
Das muss man mal begreifen:
Erst wird der bekenntnisorientierte Religionsunterricht, der mit Inklusion und Koedukation nichts, aber viel mit Abgrenzung zu tun hat, von uns allen bezahlt – und dann wird im nächsten Schritt diese Exklusivität noch gesteigert, in dem der staatliche Unterricht in die jeweiligen Gotteshäuser verlegt wird.
Bis zur kompletten Trennung von Staat und Religions-/Weltanschauungsgemeinschaften ist es wohl noch ein weiter Weg.
(Diana Siebert, 7.3.15)